Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.09.2020
Termine
16.04.2020
Sonstiges
04.12.2019
Eröffnungen
17.09.2019
Sicherungsmaßnahmen
22.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
26.06.2017
Neueintragungen